Schweiz

E-Rechnung in der Schweiz: was der Bund verlangt und was für Deutschland gilt

Eine allgemeine E-Rechnungspflicht gibt es in der Schweiz nicht. Die Bundesverwaltung verlangt seit 2016 elektronische Rechnungen, wenn der Vertragswert 5000 Franken übersteigt — ein PDF per E-Mail genügt. Was gilt, wenn Kunden oder Lieferanten in Deutschland sitzen, und warum die QR-Rechnung keine E-Rechnung ist.

Das Wichtigste

  • Bundesverwaltung: elektronisch, wenn der Vertragswert 5000 Franken übersteigt, seit 1. Januar 2016 (Beschluss des Bundesrats vom 8. Oktober 2014). Kleinbeschaffungen sind ausgenommen.
  • Der einfachste Weg ist ein PDF per E-Mail, mit der Bestellreferenz im PDF. Strukturierte Rechnungen gehen über PostFinance, Swisscom oder einen Anbieter, der an eines der beiden angebunden ist.
  • Zwischen Unternehmen gibt es keine Pflicht. Die QR-Rechnung ist ein Zahlteil, keine E-Rechnung.
  • Auch an Unternehmen in Deutschland nicht: Die deutsche Pflicht gilt nur zwischen zwei Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind. An deutsche Bundesbehörden dagegen ja, als XRechnung über die OZG-RE.

Rechnungen an die Bundesverwaltung

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 beschlossen, dass Lieferanten der Bundesverwaltung elektronisch abrechnen, wenn der Vertragswert 5000 Franken übersteigt; die Pflicht gilt seit 1. Januar 2016. Kleinbeschaffungen unter diesem Wert dürfen weiter auf Papier abgerechnet werden.

WegSo geht es
PDF per E-MailKostenlos. Eine PDF-Datei je Rechnung, mit allen Beilagen darin; mehrere PDFs je E-Mail bis zusammen 25 MB; immer mit der Bestellreferenz im PDF. Die Adresse steht in der Liste der Verwaltungseinheiten.
Aus der BuchhaltungÜber PostFinance oder Swisscom, oder über einen Anbieter mit Schnittstelle zu einem der beiden, immer mit der Rechnungsreferenz in der Rechnung.
Online erfassenIm Online-Formular eines dieser Anbieter, der die Rechnung dann zustellt.

PDF-Rechnungen über einen Anbieter nimmt die Bundesverwaltung seit 30. Juni 2023 nicht mehr an. Welche Datenformate über die Anbieter laufen, legt sie auf ihren Seiten nicht fest; XRechnung, ZUGFeRD und Peppol nennt sie nicht. Details: E-Rechnung dem Bund zustellen.

Kantone und Gemeinden

Was Kantone und Gemeinden verlangen, entscheiden sie selbst. Der Kanton Zürich etwa hat 2018 beschlossen, dass alle seine Verwaltungsstellen E-Rechnungen annehmen sollen. Fragen Sie im Zweifel die Stelle, die bestellt.

QR-Rechnung und eBill

Die QR-Rechnung ersetzt seit Juni 2020 die Einzahlungsscheine. Sie ist ein Zahlteil: Der Swiss QR Code darauf trägt, was für die Zahlung nötig ist; die Rechnung selbst steht daneben, auf Papier oder im PDF. eBill ist der Weg der Banken, Rechnungen direkt im E-Banking zu empfangen und zu bezahlen.

Beides ist keine E-Rechnung nach EN 16931, der Norm, auf der XRechnung und ZUGFeRD aufbauen. Will ein deutscher Kunde eine E-Rechnung, erfüllt eine QR-Rechnung das nicht.

Zwischen Unternehmen

Eine E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen gibt es in der Schweiz nicht. Das Mehrwertsteuergesetz stellt an eine Rechnung, anders als das EU-Recht, keine zwingenden formalen Anforderungen, schreibt der Bundesrat in einem Bericht vom Mai 2024. Eine Pflicht nach dem Vorbild der EU nennt er dort nur als mögliche Folge, falls die Schweiz sich dem One-Stop-Shop der EU anschlösse.

Rechnungen an Unternehmen in Deutschland

Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt nur, wenn Leistender und Leistungsempfänger beide in Deutschland ansässig sind: mit Sitz, Geschäftsleitung oder einer Betriebsstätte, die am Umsatz beteiligt ist (Abschnitt 14.1 Abs. 4 UStAE, BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025). Ihre Rechnung aus der Schweiz an ein deutsches Unternehmen muss also keine E-Rechnung sein. Sie darf auf Papier gehen oder, wenn Ihr Kunde zustimmt, als E-Rechnung oder PDF (Abschnitt 14.1 Abs. 6).

Anders, wenn eine deutsche Betriebsstätte Ihres Unternehmens am Umsatz beteiligt ist: Dann gilt die Pflicht mit ihren Übergangsfristen auch für Sie — wann die E-Rechnung in Deutschland Pflicht ist. Nur umsatzsteuerlich in Deutschland registriert zu sein, reicht dafür nicht; laut BMF können Sie auf der Rechnung vermerken, dass Sie hier keine feste Niederlassung haben, um zu begründen, warum es keine E-Rechnung ist.

Will Ihr Kunde trotzdem eine E-Rechnung, ist ZUGFeRD meist die einfachste Wahl: ein PDF wie bisher, mit den Rechnungsdaten als XML darin. Unser kostenloser Generator erstellt es im Browser; das Land des Verkäufers tragen Sie selbst ein, Beträge schreibt er in Euro. Welches der beiden Formate wann passt: XRechnung oder ZUGFeRD.

Rechnungen an Behörden in Deutschland

An Bundesbehörden gilt die Pflicht auch für ausländische Lieferanten, schreibt der Bund in seiner FAQ. Die Rechnung geht als XRechnung oder in einem anderen Format nach EN 16931 über die OZG-RE, die einzige Rechnungsplattform des Bundes. Ausgenommen sind Direktaufträge bis 1.000 € (§ 3 Abs. 3 ERechV).

Registrieren müssen Sie sich auf jedem Weg, auch für Peppol. Das ist kostenlos und geht mit einem eigenen OZG-RE-Konto, ohne ELSTER; die Oberfläche gibt es auch auf Englisch. Zu den Mindestangaben gehören allerdings USt-IdNr. und Steuernummer — ob eine ausländische Steuernummer genügt, sagt die FAQ nicht. Fragen Sie im Zweifel den Support der OZG-RE.

Pflicht ist die Leitweg-ID der Behörde, als Käuferreferenz (BT-10); Sie bekommen sie mit dem Auftrag. Wer über Peppol versendet, schickt an 0204: und die Leitweg-ID. Länder und Kommunen in Deutschland setzen die E-Rechnung je selbst um, mit eigenen Portalen und Regeln. Schritt für Schritt: XRechnung an den Bund; die ID prüfen: Leitweg-ID.

Rechnungen von Lieferanten aus Deutschland

Ein deutscher Lieferant muss Ihnen keine E-Rechnung schicken: Auch in diese Richtung gilt die Pflicht nur zwischen zwei Unternehmen in Deutschland. Kommt trotzdem eine, ist es meist eines von zwei Formaten:

  • ZUGFeRD: ein PDF, das Sie wie jedes andere öffnen und drucken; die Rechnungsdaten stecken als XML-Datei darin. In Frankreich heißt dasselbe Format Factur-X.
  • XRechnung: nur eine XML-Datei, ohne Seite zum Ansehen. Lesen können Sie sie mit unserem kostenlosen Viewer, der sie als Rechnung darstellt.

Ob eine Datei die Regeln einhält — Summen, Pflichtangaben, Steuersätze —, zeigt unser Validator nach dem Regelwerk der KoSIT, mit einer Erklärung in Klartext je Fehler.

Welches Format wofür

FormatWofürPrüft NormAPI
QR-RechnungZahlteil mit Swiss QR Code, keine E-Rechnungnein
eBillRechnungen im E-Banking empfangen und bezahlennein
XRechnung (UBL oder CII)Behörden in Deutschlandja, auch erstellen und lesen
ZUGFeRD / Factur-XUnternehmen in Deutschland, als PDF mit XMLja, auch erstellen und lesen

Häufige Fragen

Nimmt die Bundesverwaltung eine XRechnung oder ZUGFeRD an?

Ihre Seiten nennen keine Datenformate, diese beiden auch nicht. Was sie annimmt, sind PDF-Rechnungen per E-Mail und strukturierte Rechnungen über PostFinance, Swisscom und deren Partner; welches Format Ihr Anbieter überträgt, sagt er Ihnen.

Ist die QR-Rechnung eine E-Rechnung?

Nicht im Sinn der EN 16931. Sie ist ein Zahlteil mit Swiss QR Code für die Zahlung; eine Buchhaltung in Deutschland, die E-Rechnungen einliest, kann damit nichts anfangen.

Muss ich ab 2027 E-Rechnungen an meine deutschen Kunden schicken?

Nein, solange keine deutsche Betriebsstätte Ihres Unternehmens am Umsatz beteiligt ist. Die deutsche Pflicht gilt nur zwischen zwei Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind. Eine E-Rechnung schicken dürfen Sie, wenn Ihr Kunde zustimmt.

Ich bin ein deutsches Unternehmen mit Kunden in der Schweiz. Muss ich ihnen E-Rechnungen schicken?

Nein. Die deutsche Pflicht gilt nur, wenn auch der Kunde in Deutschland ansässig ist, und in der Schweiz gibt es zwischen Unternehmen keine. Für Behörden in der Schweiz gilt, was oben steht.

Kommt eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung aus Deutschland, lesen und prüfen Sie sie bei uns kostenlos. Für Rechnungen an deutsche Kunden und Behörden erstellt unser Generator eine Datei, die das KoSIT-Regelwerk besteht, bevor Sie sie herunterladen.

Quellen: Gruppe Verteidigung: Beschluss des Bundesrats; EFV: Elektronische Rechnungen; EFV: E-Rechnung dem Bund zustellen; Bundesrat: Bericht zum EU-One-Stop-Shop (31. Mai 2024); KMU-Portal: QR-Rechnung; eBill; BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025; FAQ des BMF (März 2026); FAQ der E-Rechnung des Bundes; § 3 ERechV. Gelesen am 5. November 2026. NormAPI steht in keiner Verbindung zu der Bundesverwaltung, ihren Anbietern oder der OZG-RE; diese Seite ist keine Steuerberatung.